Wir geben Euch hiermit eine kompakte Übersicht, auf welche Fördermodelle man in den unterschiedlichen Lebenssituationen zurückgreifen kann. Bitte nützt diese Informationen und verteilt sie möglichst breitflächig, damit jene Menschen in Kärnten die Hilfe bekommen, die sie brauchen.
Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an das Team der SPÖ Kärnten wenden.
AK-Wohnbaudarlehen: "Schaffung von Wohnraum"
Arbeitnehmer*innen, die ein Haus bauen, eine Wohnung anschaffen, Wohnraum sanieren oder in den Klimaschutz investieren, erhalten von der Arbeiterkammer ein zinsenloses Wohnbaudarlehen von bis zu 6.000 Euro. Investitionen in Wärmepumpen, Pelletheizungen und PV-Anlagen werden bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 Euro gefördert.
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AK fördert "Junges Wohnen"
Junge ArbeitnehmerInnen, die ein eigenes Zuhause gründen wollen, erhalten für eine Genossenschafts- oder Gemeindewohnung von der Arbeiterkammer ein zinsenloses Wohnbaudarlehen in der Höhe von 3.000 Euro.
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Befreiung von Erneuerbaren-Förderkosten
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Haushalte die Erneuerbaren Förderkosten nicht bezahlen (= EAG-Kosten-Befreiung).
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Befreiung vom ORF Beitrag (vormals GIS-Gebühren)
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Die Befreiung wird für maximal 5 Jahre erteilt und kann dann wieder neu beantragt werden. Über die gleiche Stelle sind auch Befreiungen für die Erneuerbaren Förderkosten und das Fernsprechentgelt möglich.
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Befreiung von der Rezeptgebühr
Personen, deren monatliches Nettoeinkommen 1110,26 € nicht übersteigt können einen Antrag auf Befreiung stellen. Dieser ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen. Treffen diese Voraussetzungen zu, muss auch das Serviceentgelt für die e-card nicht entrichtet werden. Neben den Versicherten sind stets auch deren anspruchsberechtigte Angehörige mit begünstigt.
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Beratung Stromschulden (Caritas)
Unterstützung durch die Caritas Kärnten bei Stromschulden und in Fragen der Energie. Information, Beratung und Hilfe bei sozialen und finanziellen Notlagen. Darüber hinaus bietet die Caritas professionelle Energieberatung an. Wenn im Rahmen der Energiesparberatung festgestellt wird, dass die vorhandenen Elektrogeräte ausgetauscht werden sollen, ist ein kostenloser Tausch möglich. Getauscht wird ein Gerät pro Haushalt (Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler).
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Familienhärteausgleich
Der Härteausgleich bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unter¬stütz¬ungs¬möglich¬keit¬en ausgeschöpft sind.
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Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast um einen pauschalen Betrag pro Kind und Jahr reduziert. Für Kinder bis 18 wurde der Familienbonus Plus um 500 Euro auf bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht.
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Familienzuschuss
Nach Ablauf des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld können Familien, deren Einkommen unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt, für das Kind Familienzuschuss beantragen.
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Finanzielle Unterstützung für Seniorinnen und Senioren
Zielgerichtete Maßnahme für die Generation +65. Die Voraussetzungen sind ähnlich gelagert wie beim HIBL. Der Antrag ist aber beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Der Antrag kann nur vom zuständigen Gemeindeamt ausgefüllt und der Abteilung 13 übermittelt werden.
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Finanzielle Unterstützung für Familien in Notsituationen
Familien mit Kindern, die in eine besonders schwierige soziale Situation bzw. in eine finanzielle Notlage geraten sind, wird mit dieser einmaligen finanziellen Unterstützung geholfen
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Förderungsaktion E-Mobilität für Private
Diverse Fördermöglichkeiten des Bundes für die Anschaffung von elektrobetriebenen Fahrzeugen (auch E-Lastenfahrräder) sowie für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur.
INFO 1
INFO 2
Frauen- und Familienberatung Belladonna
Zertifizierte und anerkannte Frauen- und Familienberatungsstelle. Unter 0660/2442401 gibt es eine Kärntner Beratungshotline für Frauen und Mädchen, diese ist rund um die Uhr erreichbar.
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HIBL (Hilfe in besonderen Lebenslagen)
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen ist eine Hilfe bei außerordentlichen sozialen Schwierigkeiten nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz und umfasst die Unterstützung von Personen in Notsituationen bzw. in besonderen Lebenslagen (z.B. Hilfe zur Beschaffung und Beibehaltung von Wohnraum, Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage, Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände). Die Mittel dafür wurden aufgestockt.
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Kärnten. Die Leistung ist einkommensabhängig und wird jährlich neu festgesetzt. Die Antragstellung auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Heizzuschusses ist vom 2. Oktober 2023 bis einschließlich 29.03.2024 möglich. Die Anträge sind ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/Magistrat zu stellen.
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Kärntner Familienkarte
Die Kärntner Familienkarte ist eine kostenlose Vorteils- und Servicekarte, die Familien Preisnachlässe und Informationsvorteile bei zahlreichen Partnerbetrieben bringt.
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Kärntner in Not
Die „Kleine Zeitung“ ist Träger der Initiative „Kärntner in Not“. Hier können besonders vom Schicksal getroffene KärntnerInnen um unbürokratische Soforthilfen ansuchen.
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Kärntner Wohnbauförderung 2024
Besonders im Fokus steht derzeit der Tausch von fossilen Heizsystemen. Bei einer kombinierten Bundes- und Landesförderung ist ein maximaler Förderhöchstsatz von 75% der förderbaren Kosten zulässig. Im Rahmen des Förderprogrammes „Sauber Heizen für Alle“ erhalten Personen mit niedrigen Einkommen den Umstieg auf ein sauberes Heizsystem komplett gefördert! Auch für den barrierefreien Umbau von Sanitärräumen sind Förderungen vorgesehen. Details und Anträge:
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Kinderstipendium
Am 1. September 2023 ist das neue Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz in Kraft getreten. Dieses beinhaltet ein neues Fördersystem, welches unter anderem den gratis Kindergarten in Kärnten ermöglicht. (ausgenommen Verpflegung + Bastelbeitrag)
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Klimabonus
Der Klimabonus setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Dem Sockelbetrag. Den bekommen alle Anspruchsberechtigten. 2024 sind das 110€. Dem Regionalausgleich für jene Regionen, in denen Infrastruktur und Öffi-Netzwerk nicht gut ausgebaut sind. Dieser Ausgleich beträgt 2024 40€, 75€ oder 110€ und ist vom Hauptwohnsitz abhängig. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Wo die Kontonummer fehlt, werden Gutscheine ausgeschickt, die man bei Partnerunternehmen einlösen kann.
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Kostenlose Nachhilfe
Im Zusammenhang mit der Kärntner Familienkarte werden kostenlose Nachhilfestunden für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren angeboten. Auch über die Arbeiterkammer wird ein sog. „Lerncoaching“ mit einer geringen Gebühr organisiert.
MEHR ZUM LEARN-COACHING
MEHR ZUR NACHHILFE
Mehrlingsgeburtenzuschuss
Durch die Gewährung einer Förderung soll ein Unterstützungsbeitrag zu den außerordentlichen Ausgaben bei einer Geburt von Mehrlingen geleistet werden. Mit dieser freiwilligen Förderung des Landes Kärnten sollen Familien, unabhängig vom Einkommen, in der ersten Familienphase unterstützt werden.
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Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte
Durch das Stromkostenzuschussgesetz erhalten einkommensschwache Haushalte zusätzlich zur Förderung durch einen Stromkostenzuschuss (Strompreisbremse) auch einen Netzkostenzuschuss. Für den Netzkosten-Zuschuss ist eine EAG-Befreiung notwendig. Die Antragstellung ist bis zum 30.6.2024 möglich. Nähere Informationen sind unter dem Punkt „Befreiung von Erneuerbaren-Förderkosten“ in diesem Ratgeber nachlesbar.
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Pflegenahversorgung
Unterstützungsangebot in bald 100 Gemeinden. Auch eine ehrenamtliche Mitarbeit ist möglich. Finanziert wird die Pflegenahversorgung zu 75 Prozent vom Land Kärnten (bis inklusive drittes Projektjahr). Die restlichen 25 Prozent der Kosten tragen die Gemeinden. Teilweise gibt es ein ähnliche Unterstützungsmaßnahme des Bundes, die sog. „Community Nurses“. Umsetzungsstand und teilnehmende Gemeinden:
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Pensionistenverband Kärnten
Beratungen und Informationen zu diversen Lebensbereichen. Zum Beispiel bei Sozialfragen: Pensionen, Pflege, Erbrecht, Konsumentenschutz, Wohnen. Über die Aktion „Seniorenhilfe“ sind auch finanzielle Unterstützungen für Mitglieder möglich. Nähere Informationen gibt es direkt beim PVÖ.
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Pendlerpauschale
Je nach Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstätte und der Möglichkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels besteht ein Anspruch aus das kleine bzw. große Pendlerpauschale. Das Pendlerpauschale kann unterjährig beim Arbeitgeber oder nach Jahresende im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt beantragt werden.
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Pendler-Zuschuss
Kärnten erhöht den Pendler- Zuschuss um 50% und übernimmt bis zu 100% der Öffi- Tickets. Für einen Arbeitsweg von mehr als 60 Kilometer bekamen Kärntnerinnen und Kärntner mit niedrigem Einkommen bisher 550€ Pendler-Unterstützung. Durch die Erhöhung sind es nun 825€. Die Anträge für 2023 können bei der Arbeiterkammer Kärnten angefordert werden und stehen ab Mitte Februar 2024 zur Verfügung.
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Sauberes Heizen für Alle
Im Rahmen des Förderprogrammes „Sauber Heizen für Alle“ erhalten Personen mit niedrigen Einkommen den Umstieg auf ein sauberes Heizsystem bis zu 100 % gefördert!
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Sanierungsbonus Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus 2023/2024
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen. Bei einer umfassenden Sanierung nach höchsten Standards ist eine Förderung bis zu 42.000 € möglich.
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Soforthilfefonds Licht ins Dunkel
Der Soforthilfefonds hilft Familien mit Kindern oder Jugendlichen, die unverschuldet in Not geraten sind und wenn die öffentlichen Stellen und Behörden nicht genug Unterstützung leisten können.
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SOMA – Sozialmarkt Kärnten
Sozialmarkt Kärnten ist ein überparteilicher und gemeinnütziger Verein wo Menschen mit geringem Einkommen Produkte des täglichen Bedarfs günstig einkaufen können. In ganz Kärnten werden sechs Märkte betrieben.
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Sozialberatung Caritas
Die Sozialberatung und Sozialhilfe informiert, berät und hilft bei sozialen und finanziellen Notlagen. Die Mitarbeiter*innen der Caritas weißen sie auf gesetzliche Ansprüche hin und helfen Ihnen, diese auch geltend zu machen.
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Sozialhilfe
Die Sozialhilfe bzw. die Hilfe zum Lebensunterhalt ist als Unterstützung für Personen zu verstehen, die in eine Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht oder nicht ausreichend abdecken können. Anträge sind bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen.
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Team Österreich Tafel
Die kostenfreien Lebensmittelspenden werden an Menschen in schwierigen finanziellen Verhältnissen abgegeben. Als Orientierung für eine Bezugsberechtigung dient dabei die Armutsgefährdungsschwelle lt. Statistik Austria (aktuell für einen Einpersonenhaushalt bei 1.392 € monatlich).
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Together Point
In den Points werden "gerettete Lebensmittel" - Ware, die im Handel nicht mehr in den Verkauf gelangt - verteilt. Im Together Point darf jeder einkaufen. Dabei ist es ganz gleich, ob man sich aus finanziellen Gründen oder aus Nachhaltigkeitsüberlegungen heraus an den Verein Together wendet.
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Übergangspflege
Die Übergangspflege stellt eine Überbrückungshilfe nach einer Akutbehandlung in einem Krankenhaus dar, wenn aufgrund des erhöhten Pflegebedarfs noch keine adäquate Versorgung im häuslichen Bereich möglich ist. Anträge sind direkt im Krankenhaus abzugeben.
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Urlaub für pflegende Angehörige
Mit dem Angebot „Urlaub für pflegende Angehörige“ sollen Personen, die Verwandte zu Hause betreuen und pflegen, von der Pflegearbeit entlastet werden. Anträge für die Turnusse im Frühjahr 2024 sind ab 1. Februar 2024 erhältlich.
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Volkshilfe Kärnten
Umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot, insbesondere in den Bereichen Pflege und Wohnen
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Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Mieterin oder vom Mieter einer Wohnung beantragt werden, wenn sie oder er durch den Wohnungsaufwand einer Mietwohnung unzumutbar belastet wird. Durch die Gewährung der Wohnbeihilfe soll Personen mit niedrigem Einkommen ein leistbares Wohnen ermöglicht werden. Die Anträge sind beim Amt der Kärntner Landesregierung einzubringen.
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Wohin
Wohin übernimmt die Lotsenfunktion innerhalb der Angebote und Unterstützungsleistungen der Kärntner Soziallandschaft. Rat- und Hilfesuchende bekommen -ebenso wie psychosoziale Fachkräfte- die konkrete und punktgenaue Vermittlung zu der Hilfestelle, die benötigt wird. Online Beratung und Hotline.