„Als GVV haben wir bereits Ende 2022 unsere Positionen zu den Finanzausgleichsverhandlungen dargelegt. Wenn die Daseinsvorsorge – vom Kindergarten bis zum intakten Kanalnetz – für unsere Bürgerinnen und Bürger weiterhin gesichert sein soll, dann muss es dringend eine Anpassung des vertikalen Finanzausgleichs zugunsten der Städte und Gemeinden und der Länder geben. Der Bund muss hier endlich handeln“,
„Es reicht nun endgültig. Die Städte und Gemeinden waren in den vergangenen Jahren – seit Corona – die wahren Krisenmanagerinnen und Krisenmanager. Der Bund hat immer nur die Verantwortung abgeschoben und jeden Tag aufs Neue bewiesen, dass sie Krisenmanagement einfach nicht können. Wenn es jetzt im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen nicht eine deutliche finanzielle Verschiebung zugunsten der Städte und Gemeinden gibt, gefährdet die Regierung die Daseinsvorsorge für die Menschen in den Kommunen und somit den sozialen Zusammenhalt und das gesellschaftliche Miteinander“,
„Wenn die Bundesregierung jetzt nicht die letzten Warnsignale ernst nimmt, treiben sie Städte und Gemeinden an den Rand der Finanzierbarkeit ihrer Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger. Wie sollen noch Straßen und Kanäle saniert werden, Kinderbetreuung sichergestellt sein, die Freiwillige Feuerwehr subventioniert werden oder Plätze für Pflegebedürftige geschaffen werden, wenn Städte und Gemeinden nicht endlich entlastet bzw. mehr unterstützt werden“,
„Bitte handelt endlich.“
- Der derzeit gültige abgestufte Bevölkerungsschlüssel wird nicht in Frage gestellt. Der Anteil der Städte und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben soll in der 1. Oberverteilung von 11,85 auf mindestens 14 Prozent erhöht und direkt an die Kommunen transferiert werden.
- Die Grundsteuer muss endlich reformiert werden. Ein einheitlicher Bundesrahmen für Leerstandsabgaben ist zu schaffen.
- Kommunalsteuerbefreiung: Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen, sind Kommunalsteuerbefreit. Die Städte und Gemeinden sollen für diesen Einnahmenentfall einen Ausgleich durch den Bund bekommen.
- Temporäre Unterstützung bei Pflege und Elementarpädagogik ist langfristig sicherzustellen bzw. die Mittel in diesen Bereichen müssen auf Grund der finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen und der notwendigen Qualitätssicherstellung deutlich erhöht werden.